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 3G-Regel gültig im ganzen Haus

Tiemann’s Team begrüßt nun alle Gäste unter den aktuellen 3G-Regeln.

Um Zutritt zu Tiemann’s Restaurant zu bekommen benötigen Sie eins der folgenden Dokumente

  • Amtlicher vollständiger Impfnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
    gültig 14 Tage seit der Zweitimpfung oder nach Genesung bereits nach einer Impfung ohne 14tägige Frist.
  • Amtlicher Genesungsnachweis einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-
    d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage (3 Monate) zurückliegt.
  • Bescheinigung eines PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24h alt) oder PCR-Test (maximal 48h alt)
  • Ärztliches Attest, dass durch eine medizinische Kontraindikation oder einer Teilnahme an einer klinischen Studie eine Impfbefreiung vorliegt und einen max. 24h alten PoC-Antigentest

Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen und einen PoC-Antigentest (max. 24h alt) vorlegen sind von dieser Regel ausgenommen.

Bitte beachten Sie die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung des Schutzniveaus FFP2 oder gleichwertigem überall in unserem Haus tragen solange Sie sich nicht am Sitzplatz befinden.

Eine Kontaktdatenaufnahme ist nun freiwillig und geschieht über den QR Code der Corona-Warn-App.

++ Corona Hygienerichtlinien Restaurant | PDF

++ Corona Hygienerichtlinien Hotel | PDF